Betäubungsmittelgesetz

§1 DefinitionBetäubungsmittel sind Bewusstseins- oder Wahrnehmungsverändernde Substanzen, deren Konsum häufig zu körperlicher oder psychischer Abhängigkeit bzw. gesundheitlichen Schäden führen kann.

Im Sinne dieses Gesetzes sind illegale Betäubungsmittel:
Alle Substanzen die Einfluss auf auf das Bewusstsein nehmen und den Geisteszustand beeinflussen.

Im Sinne dieses Gesetzes sind illegale Rohstoffe:
Alle Rohstoffe die zur Herstellung von Betäubungsmitteln genutzt werden können.

Ausnahmen im Sinne dieses Gesetzes: Alkohol sowie Tabakwaren, deren Rohstoffe und die Herstellung sind nicht als gefährdend und illegal zu deklarieren.
§2 EigenbedarfEin Eigenbedarf ist mit wenigen Ausnahmen ausgeschlossen.

a. Ausnahmen

  • Betäubungsmittel, welche durch einen Arzt begründet verordnet wurden
  • Der Besitz von 2 Joints ist für den Eigenbedarf zulässig. Die Materialien zur Herstellung gelten nicht als Eigenbedarf und bleiben in vollem Umfang illegal

b. Besonderheit

Der Eigenbedarf geht vor §§3,4 BtMG

§3 Besitz

a) Wer die in §1 aufgeführten Betäubungsmittel besitzt oder mit sich führt, ist mit einer Geldstrafe bis zu 650 $ je 10 Stück zu bestrafen.

§4 Handela) Wer mit den unter §1 genannten Substanzen Handelt, oder anderweitig in Verkehr bringt wird mit Geldstrafe bis zu 1.000 $ und bis zu 20 HE bestraft.
§5 Anbau und Herstellunga) Wer mit den unter §1 genannten Substanzen anbaut oder herstellt wird mit Geldstrafe bis zu 1.000 $ und bis zu 20 HE bestraft.
§6 Zusammenspiela) Bei Besitz ohne gültigem ärztl. Attest wird neben §3 auch die §§4,5 automatisch mit unter Strafe gestellt.